Gesetze / Entsorgungsfachbetriebeverordnung

EfbV

§ 13 Satzung oder sonstige Regelung der Entsorgergemeinschaft

Stand: 10.06.2019

Bund5 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EfbV%202017/13#abs-1 (1) Die Satzung oder sonstige Regelung der Entsorgergemeinschaft nach § 56 Absatz 6 Satz 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bedarf der Schriftform. Sie muss die in § 11 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 und 3 festgelegten Inhalte entsprechend regeln.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EfbV%202017/13#abs-2 (2) In der Satzung oder sonstigen Regelung können weitergehende oder ergänzende Regelungen getroffen werden, soweit diese den Anforderungen des § 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und dieser Verordnung nicht widersprechen.

§ 12 § 14